Fast drei von zehn Beschäftigten, die KI im Job nutzen, arbeiten mit Tools, die ihr Arbeitgeber nicht bereitgestellt hat. Das ergibt eine Befragung des Instituts der deutschen Wirtschaft vom Frühjahr 2026. Am häufigsten ist diese Schatten-KI ausgerechnet dort, wo Unternehmen KI ausdrücklich fördern. Ein reines Verbot hilft deshalb wenig, zu diesem Schluss kommt auch das IW. Mehr bringen ein offizielles Angebot, das sich im Alltag gut nutzen lässt, und ein paar klare Regeln.

Was mit Schatten-KI gemeint ist

Laptop mit freigegebenem KI-Assistenten, daneben ein Smartphone mit privatem Chatfenster, umgeben von Symbolen für Datenschutz und Regeln

Schatten-KI, englisch Shadow AI, ist nach der Abgrenzung des IW jede KI-Anwendung, die Beschäftigte für die Arbeit nutzen, ohne dass der Arbeitgeber sie bereitgestellt hat. Typisch ist das private ChatGPT-Konto, über das jemand eine Kundenmail umformuliert, oder die kostenlose Übersetzungs-KI, in die ein Vertragsentwurf kopiert wird. Auch eigenmächtig aktivierte KI-Funktionen in vorhandener Software oder nicht freigegebene Browser-Erweiterungen können außerhalb der betrieblichen Kontrolle laufen. Heimlich oder verboten muss das nicht sein, oft weiß die Führung davon und duldet es. Entscheidend ist, dass die Nutzung außerhalb der betrieblichen Kontrolle läuft. Dem Unternehmen fehlt dann leicht der Überblick, welche Daten wohin gehen, was der Anbieter damit macht und ob das Ergebnis stimmt.

Wie verbreitet sie ist

Aktuelle Zahlen für Deutschland liefert der IW-Kurzbericht vom September 2026. Befragt wurden knapp 5.000 Beschäftigte im März und April 2026. Von denen, die KI beruflich nutzen, greifen 29,1 Prozent auf nicht bereitgestellte Tools zurück. Bei den KI-Nutzenden unter 30 Jahren sind es 38,4 Prozent, bei Führungskräften und Akademikern je 34,6 Prozent. In Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten nutzen 33,5 Prozent der KI-Nutzenden Schatten-KI, in Unternehmen ab 250 Beschäftigten 25,5 Prozent.

Eine ergänzende Sicht aus den Unternehmen liefert eine Bitkom-Befragung von 604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten aus dem Sommer 2025. Acht Prozent sagten, die private Nutzung generativer KI sei bei ihnen weit verbreitet, weitere 17 Prozent kannten Einzelfälle, und noch einmal 17 Prozent vermuteten sie. Nur 26 Prozent stellten ihren Beschäftigten selbst Zugang zu generativer KI bereit, bei Firmen mit 20 bis 99 Beschäftigten waren es 23 Prozent. Regeln für den KI-Einsatz hatten 23 Prozent.

Direkt vergleichen lassen sich die beiden Erhebungen nicht, dafür unterscheiden sich Jahr, Befragte und Fragestellung zu sehr. Zusammen zeigen sie aber ein klares Bild: Die Nutzung ist da, und bei Bereitstellung und Regeln hatten viele Betriebe zuletzt noch Nachholbedarf.

Mehr Förderung, mehr Schatten-KI

Naheliegend wäre die Annahme, dass Beschäftigte auf private Tools ausweichen, wenn der Arbeitgeber sich nicht um KI kümmert. Die IW-Daten zeigen allerdings: Auch dort, wo Beschäftigte eine starke Förderung wahrnehmen, ist Schatten-KI verbreitet, sogar häufiger. Wer seinem Arbeitgeber ein starkes Engagement beim Aufbau von KI-Kompetenzen bescheinigt, nutzt zu 44,5 Prozent Schatten-KI. Wer gar keine Förderung wahrnimmt, nur zu 21,3 Prozent.

Das ist ein Zusammenhang, kein Beweis für Ursache und Wirkung. Das IW deutet ihn so: Wer gelernt hat, was KI kann, will sie auch einsetzen, und wenn das Unternehmen kein passendes Werkzeug anbietet, nimmt man das eigene. Der Bericht spricht von einer Bereitstellungslücke, bei der das offizielle Angebot mit der Nutzungsbereitschaft nicht Schritt hält. Am größten sieht das IW diese Lücke in kleinen und mittleren Unternehmen, denen oft die Mittel für eigene Tools und Regeln fehlen. Wer schult, ohne ein Werkzeug bereitzustellen, sollte also damit rechnen, dass die Beschäftigten sich selbst eines suchen.

Was dabei schiefgehen kann

Ein wesentliches Risiko ist der Datenschutz. Kopiert jemand eine Kundenanfrage mit Namen, eine Bewerbung oder eine Reklamation in ein privates KI-Konto, können personenbezogene Daten an einen externen Anbieter gelangen, ohne dass Rechtsgrundlage, Rolle des Anbieters und Vertragsbedingungen geklärt sind. Verarbeitet der Anbieter im Auftrag des Unternehmens, ist außerdem ein Vertrag nach Artikel 28 DSGVO nötig, und ein privates Verbraucherkonto stellt diesen nicht automatisch bereit. Ob Eingaben ins Training des Modells fließen, hängt vom Dienst, vom Tarif und von den Einstellungen ab. Die Datenschutzkonferenz rät deshalb ausdrücklich, dass Arbeitgeber für die berufliche KI-Nutzung eigene Geräte und Accounts bereitstellen und Beschäftigte nicht mit privaten Konten arbeiten müssen.

Ähnlich heikel sind Geschäftsgeheimnisse. Nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz setzt der Schutz einer Information unter anderem voraus, dass das Unternehmen angemessene Maßnahmen zu ihrer Geheimhaltung getroffen hat. Wenn Kalkulationen, Rezepturen oder Vertragsdetails ohne jede Regel in fremde Dienste fließen, kann das den Schutz gefährden. Freigaben, Zugriffsbeschränkungen und Vertraulichkeitsregeln sollten deshalb dokumentiert sein.

Dazu kommen Fragen, die weniger nach Recht klingen, im Alltag aber genauso stören. Bei Ergebnissen aus privaten Konten fehlen oft Nachvollziehbarkeit und eine geregelte Prüfung, und beim Ausscheiden der Person kann dem Unternehmen der Zugriff auf die Gesprächsverläufe fehlen. Außerdem gilt seit dem 2. Februar 2025 Artikel 4 der KI-Verordnung. Seit der Änderung durch die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 verlangt er von Unternehmen, die KI einsetzen, Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen. Was das konkret heißt, haben wir im Beitrag zur KI-Kompetenz nach Art. 4 AI Act beschrieben. Für Tools, von denen die Geschäftsführung nichts weiß, lässt sich das kaum sinnvoll umsetzen.

Warum ein pauschales Verbot wenig bringt

Der Reflex, private KI einfach zu untersagen, ist verständlich. Ein pauschales Verbot ersetzt aber weder ein brauchbares Angebot noch klare Freigaben. Das IW schätzt, dass reine Verbote vor allem engagierte Beschäftigte treffen würden, also genau die Leute, die schon herausgefunden haben, wo KI ihnen Arbeit abnimmt, und dort wenig ändern, wo KI ohnehin keine Rolle spielt. Wer trotzdem weitermacht, kann auf private Geräte ausweichen, wo das Unternehmen noch weniger sieht. Gezielte Verbote sind dagegen sinnvoll und oft nötig: für einzelne Dienste, deren Bedingungen nicht passen, und für bestimmte Daten, etwa Personalakten oder personenbezogene Kundendaten, die nicht in ungeprüfte oder für diese Daten nicht freigegebene KI-Dienste eingegeben werden dürfen.

Sinnvoller ist es, Schatten-KI als Hinweis auf Bedarf zu lesen. Wenn drei Leute im Vertrieb Angebote mit einem privaten Chatbot formulieren, steckt dahinter ein Bedarf, dessen Nutzen und Risiken man prüfen sollte. Ein naheliegender Weg: den Fall aufnehmen, klären, welche Daten dabei verwendet werden, ein geeignetes Werkzeug freigeben und es mit dem Vertriebsteam ein paar Wochen im Pilotbetrieb testen.

Was stattdessen hilft

Das IW nennt drei Hebel: Kompetenz aufbauen, datenschutzkonforme Tools bereitstellen und klare Nutzungsregeln kommunizieren. Die Datenschutzkonferenz empfiehlt Ähnliches. Unsere Empfehlung für die praktische Umsetzung, mit einer Mindestregel gleich zu Beginn:

  1. Sofort eine Mindestregel setzen. Personenbezogene und vertrauliche Daten gehören in kein Tool, das nicht freigegeben ist. Dazu eine Ansprechperson, an die man sich mit Fragen und neuen Tools wenden kann. Das geht in einer Woche und muss nicht auf alles Weitere warten.
  2. Bedarf erheben. Eine kurze, anonyme Umfrage macht erste Einsatzfälle sichtbar: welche Tools, für welche Aufgaben. Chatverläufe oder vertrauliche Inhalte gehören nicht hinein. Mit den Fachbereichen und der IT lässt sich der Bedarf danach genauer prüfen.
  3. Ein offizielles Werkzeug bereitstellen. Es sollte die wichtigsten Aufgaben im Alltag gut abdecken und einfach zu bedienen sein. Eine Studie des ifo-Instituts, auf die sich das IW bezieht, zeigt einen deutlichen Zusammenhang: Unter den Nutzenden offiziell eingeführter KI ist der Anteil derer, die sie häufig oder ständig nutzen, etwa doppelt so hoch wie bei informell genutzter KI. Vor der Freigabe gehören geprüft: Rechtsgrundlage, Vertrag zur Auftragsverarbeitung, wenn der Anbieter im Auftrag verarbeitet, Serverstandort und Drittlandübermittlung, Unterauftragnehmer, Löschfristen, Zugriffsrechte und die Einstellungen zum Training.
  4. Regeln kompakt aufschreiben. Welche Tools sind erlaubt, welche Daten dürfen hinein und welche nicht, wer prüft Ergebnisse, bevor sie nach außen gehen, wer gibt neue Tools frei, und was tun, wenn versehentlich doch etwas Vertrauliches eingegeben wurde. Die Datenschutzkonferenz empfiehlt, erlaubte und untersagte Fälle mit konkreten Beispielen zu beschreiben. Datenschutzbeauftragte und, wo vorhanden, Betriebsrat gehören früh dazu, weil die Einführung oft mitbestimmungspflichtig ist.
  5. Am freigegebenen Werkzeug schulen. Mit praxisnahen Übungen aus dem eigenen Alltag und mit freigegebenen oder erfundenen Daten. Umfang und Inhalt richten sich nach Vorkenntnissen und Einsatzfällen. Dokumentiert und bei Änderungen aktualisiert, ist das zugleich ein Baustein für Artikel 4 der KI-Verordnung.
  6. Ein Verzeichnis führen. Eine einfache Liste, welche KI-Systeme im Haus laufen, wofür, mit welchen Daten, wer verantwortlich ist, welcher Anbieter dahintersteht und wann die nächste Prüfung ansteht. Sie ersetzt kein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach der DSGVO, ist aber die Grundlage, um die eigenen Pflichten überhaupt beurteilen zu können.

Beim dritten Punkt hängt viel an der Frage, wo die Daten verarbeitet werden. Mit billerbeck KI geht das im eigenen Betrieb oder auf Servern in Deutschland, externe Modelle laufen nur nach ausdrücklicher Freigabe. Jeder Agent hat festgelegte Rechte, und jede Aktion landet im Protokoll. Mehr dazu auf der Seite zur DSGVO-konformen KI. Welche weiteren Gründe KI-Projekte im Mittelstand ausbremsen, steht im Beitrag KI im Mittelstand: Warum Projekte scheitern.

Durch Wegsehen verschwindet Schatten-KI nicht. Ein guter Anfang sind die Anwendungen, die ohnehin schon genutzt werden: Bedarf erfassen, passende Werkzeuge freigeben und Verantwortlichkeiten klären. Wenn Sie wissen möchten, wie das bei Ihnen aussehen könnte, sprechen Sie uns an.

Stand: 28. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Quellen