Elektronische Akte

E-Akte mit Aktenplan
und Fristen.

Eine E-Akte bündelt Schriftverkehr, Anlagen und Fristen zu einem Vorgang. billerbeck DMS legt sie nach Ihrem Aktenplan ab und macht sie über den Inhalt auffindbar, nicht über den Ordnerpfad.

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AKTENPLANAlles gehört
zum Vorgang.
VertragsakteSchriftverkehrAnlagenVermerke
Geordnet. Zugeordnet.
VERTRAGSAKTEBeispiel
Ein Vorgang.
Seine ganze Geschichte.
  1. SchriftverkehrZum Vorgang abgelegt
  2. Anlage ergänztÄnderung dokumentiert
  3. Neue FassungVorherige Version bleibt erhalten
WiedervorlageDie Frist bleibt im Blick.

Eine E-Akte, auch elektronische Akte, bündelt alles, was zu einem Vorgang gehört: Schriftverkehr, Anlagen, Vermerke, Rechnungen und die Fristen dazu. billerbeck DMS legt sie nach Ihrem Aktenplan ab, hält fest, wer wann etwas geändert hat, und macht sie über ihren Inhalt auffindbar statt über den Ordnerpfad.

Der Unterschied

Was eine E-Akte von einem Ordner unterscheidet.

Ein Laufwerk mit Unterordnern ist noch keine E-Akte. Vier Dinge kommen dazu, und an ihnen entscheidet sich, ob eine Akte in fünf Jahren noch trägt.

Ein Aktenplan statt gewachsener Ordner

Jede Akte hängt an einem Aktenzeichen und einer Position im Aktenplan. Wer neu im Amt oder in der Abteilung ist, findet sich darüber zurecht, ohne die Ablagelogik der Vorgängerin zu kennen.

Metadaten statt Dateinamen

Beteiligte, Datum, Betrag und Vorgangsnummer stehen als Felder an der Akte, nicht im Dateinamen. Danach lässt sich suchen, filtern und auswerten.

Nachvollziehbare Änderungen

Wer ein Dokument hinzufügt, ersetzt oder freigibt, hinterlässt einen Eintrag. Eine abgelegte Fassung wird nicht überschrieben, sondern bekommt eine neue Version.

Fristen, die von allein auffallen

Aufbewahrungs-, Wiedervorlage- und Löschfristen hängen an der Akte. Was zur Wiedervorlage ansteht, wird zur Aufgabe in Tasks, statt in einem Kalender unterzugehen.

Der Ablauf

Wie eine Akte entsteht.

Eine E-Akte wird nicht angelegt, sie wächst. Der erste Beleg eröffnet sie, alles Weitere hängt sich an denselben Vorgang.

  1. Schritt 1

    Eingang

    Ein Schreiben kommt per Post, Mail oder über ein Portal herein. Der Scan wird durchsuchbar gemacht, bei einer E-Rechnung liest das System die Angaben direkt aus dem XML.

  2. Schritt 2

    Zuordnung

    Absender, Aktenzeichen und Betreff entscheiden, zu welcher Akte das Dokument gehört. Passt nichts, wird eine neue Akte an der richtigen Stelle im Aktenplan eröffnet.

  3. Schritt 3

    Bearbeitung

    Wer zuständig ist, bekommt eine Aufgabe mit Frist. Vermerke, Antwortschreiben und Freigaben landen in derselben Akte, nicht in einem Postfach daneben.

  4. Abschluss

    Aufbewahrung

    Ist der Vorgang erledigt, wird die Akte geschlossen und läuft in die Aufbewahrung. Sie bleibt lesbar und auffindbar, lässt sich aber nicht mehr verändern.

Begriffe

E-Akte, DMS oder Archiv?

Die drei Wörter fallen oft im selben Satz und meinen verschiedene Dinge. Der Unterschied ist keine Wortklauberei, er entscheidet, wonach Sie eigentlich suchen.

Das DMS ist das System
Es verwaltet einzelne Dokumente: erfassen, verschlagworten, versionieren, wiederfinden. Der Unterbau, auf dem alles Weitere aufsetzt.
Die E-Akte ist die Klammer
Sie fasst zusammen, was zu einem Vorgang gehört, und gibt ihm eine Ordnung: Aktenzeichen, Beteiligte, Laufzeit, Frist. Ohne sie haben Sie gut abgelegte Einzeldokumente und trotzdem keine Akte.
Das Archiv ist der Zustand danach
Der Vorgang ist abgeschlossen, die Akte wird unveränderbar aufbewahrt, bis die Frist abläuft. Kein zweites Programm, sondern eine Phase im Leben derselben Akte.

Wer nur archiviert, ohne vorher eine Akte zu führen, verlagert das Suchproblem nach hinten. Wer eine Akte führt, hat das Archiv am Ende fast geschenkt.

Zwei Welten, dieselbe Akte

In der Verwaltung und im Betrieb.

Der Begriff E-Akte kommt aus der öffentlichen Verwaltung, die Sache selbst brauchen Unternehmen genauso. Die Technik darunter ist dieselbe, die Vorgaben unterscheiden sich.

Städte und Gemeinden

Für die Landesbehörden gilt die elektronische Aktenführung ab 2026, und in den Kommunen stellt sich dieselbe Frage meist zur selben Zeit. Ein Antrag, der über das OZG-Portal hereinkommt, bringt wenig, wenn er im Haus wieder ausgedruckt wird.

Bauakten, Ratsvorlagen und Ordnungsvorgänge landen im selben System, öffentliche und nichtöffentliche Teile bleiben getrennt. Mehr für Städte und Gemeinden

Unternehmen

Im Betrieb heißt dieselbe Sache Personalakte, Vertragsakte, Lieferantenakte oder Projektakte. Ein Vertrag mit seinen Nachträgen, ein Mitarbeiter mit seinen Nachweisen, ein Lieferant mit Rahmenvertrag und Rechnungen.

Rechnungen kommen als E-Rechnung im Format XRechnung oder ZUGFeRD herein und landen im selben Vorgang wie der Schriftverkehr dazu, statt in einem zweiten Archiv. Zurück zur DMS-Übersicht

Einführung

Der Weg dorthin.

Niemand stellt an einem Montag die gesamte Ablage um. Was in der Praxis funktioniert, sind drei Schritte in dieser Reihenfolge.

  1. Erst der Aktenplan

    Bevor das erste Dokument umzieht, steht die Frage, wie Ihre Akten heißen und wie tief die Struktur geht. In Kommunen gibt es dafür Vorlagen, im Betrieb entsteht der Plan aus den Vorgängen, die Sie ohnehin führen.

  2. Dann ein Bereich als Pilot

    Ein Fachbereich oder eine Aktenart, die überschaubar ist und wehtut. Dort zeigt sich innerhalb weniger Wochen, ob der Plan trägt, und Korrekturen kosten noch nichts.

  3. Der Altbestand zuletzt

    Neue Vorgänge starten sofort digital. Alte Akten kommen nach und nach dazu, meist nur die, die noch laufen oder in einer Frist stehen. Alles einzuscannen ist selten die Mühe wert.

Meistens klärt sich beim Aktenplan zum ersten Mal, wer für welchen Vorgang zuständig ist. Das ist unbequem und der eigentliche Gewinn der Umstellung.

Aufbewahrung

Aufbewahren, bis die Frist abgelaufen ist.

Steuerlich relevante Unterlagen bewahren Unternehmen zehn Jahre auf, und die GoBD verlangen dabei die Originalform. Bei einer ZUGFeRD-Rechnung heißt das: das eingebettete XML muss erhalten bleiben, ein Ausdruck als PDF reicht nicht.

Ein geteiltes Laufwerk erfüllt das nicht, weil sich eine Datei dort unbemerkt austauschen lässt. Eine E-Akte legt jede Fassung revisionssicher ab, protokolliert Zugriffe und weiß, wann eine Frist abläuft. Was danach passiert, entscheiden Sie: löschen, sperren oder verlängern.

Ob Ihre konkreten Aufbewahrungspflichten damit abgedeckt sind, prüfen wir gemeinsam. Steuerliche und rechtliche Beratung gehört nicht zu unserem Angebot, die Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung nehmen wir Ihnen nicht ab.

Häufige Fragen

Was zur E-Akte am häufigsten gefragt wird.

Wie sieht Ihre Ablage heute aus?

Erzählen Sie uns, wo bei Ihnen Akten liegen und wer sie sucht. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob eine E-Akte der nächste Schritt ist oder erst etwas anderes dran ist. 30 bis 45 Minuten, kostenlos.