Digitaler Produktpass

Digitaler Produktpass
aus PIM-Daten.

Die Angaben für den digitalen Produktpass stehen größtenteils schon im PIM. Von dort lassen sie sich ausspielen, statt sie für jede Verordnung erneut zusammenzutragen.

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Am Produkt zugänglich
DIGITALER PRODUKTPASS
BeispielproduktT-Shirt
MaterialZusammensetzung
HerkunftAngaben zum Produkt
NutzungPflege & Reparatur
KreislaufWiederverwendung & Recycling
Produktinformationen aus dem PIM

Was verlangt wird, und ab wann

Die EU-Ökodesign-Verordnung macht den Digitalen Produktpass schrittweise zur Pflicht. Zu jedem betroffenen Produkt muss ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz abrufbar sein, den ein Datenträger am Produkt oder an seiner Verpackung erreichbar macht: ein QR-Code, ein Data-Matrix-Code oder ein RFID-Tag. Welcher es wird, legt der Rechtsakt der jeweiligen Produktgruppe fest.

Verbindlich ist bislang ein einziges Datum: der Batteriepass am 18. Februar 2027. Er kommt aus der Batterieverordnung und wird vom EU-Register als Produktpass geführt. Alle weiteren Produktgruppen folgen über die Ökodesign-Verordnung, einzeln: Eisen und Stahl, Textilien, Möbel, Aluminium und Elektronik. Für jede gilt ein eigener Rechtsakt und danach eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten.

Juli 2024 ESPR tritt in Kraft
Mai 2026 Sechs europäische Normen erscheinen
Juli 2026 EU-Register eingerichtet, Normen im Amtsblatt gelistet
Februar 2027 Batteriepass wird Pflicht, aus der Batterieverordnung
2027 Rechtsakt für Textilien und Bekleidung erwartet
ab 2028 Textilien verbindlich, nach der Übergangsfrist
danach Eisen und Stahl
danach Möbel und Aluminium
danach Elektronik
Startbild des Films mit dem Text: Der digitale Produktpass kommt, Produktgruppe für Produktgruppe.

Der Player wird erst beim Klick geladen. Vorher geht keine Anfrage an Vimeo.

1:45 Minuten

Erst der Überblick, dann die Einzelheiten.

Der Film erklärt in knapp zwei Minuten, was ein Produktpass ist und wie er zustande kommt. Wer danach wissen will, wie das im Alltag aussieht, liest die sieben Kapitel weiter unten.

  • Was die EU verlangt und ab wann
  • Welche Angaben in den Pass gehören
  • Wie er über den Code am Produkt abrufbar wird
  • Warum das PIM diese Daten längst führt
Auf Vimeo öffnen

01 Ausgangslage

Nicht der Pass ist das Projekt, sondern die verstreuten Daten.

Aufwendig wird der Produktpass selten wegen des Passes. Aufwendig wird es, wenn die Angaben verstreut liegen: die Materialzusammensetzung in einer Excel-Liste, der Gebrauchshinweis in der Etikettenvorlage, der Prüfbericht im Mailpostfach. Dann muss der Pass für jede Zielgruppe einzeln zusammengesucht werden, und bei jeder Änderung von vorn.

4 %

So viele der 1.078 Unternehmen, die das Institut der deutschen Wirtschaft im Herbst 2024 befragt hat, hatten bereits Maßnahmen für den Digitalen Produktpass ergriffen. Nicht, weil die Anforderung unbekannt wäre. Sondern weil die Vorarbeit an den Daten hängt, nicht am Pass.

Quelle: Jan Büchel, Adriana Neligan, Digitaler Produktpass: ready to go?, IW-Kurzbericht 32/2025, auf Basis des IW-Zukunftspanels.

Daten liegen verstreut

  • Angaben stehen in Listen, Vorlagen und Köpfen
  • Jede Zielgruppe braucht eine eigene Auswertung
  • Eine Korrektur muss überall nachgezogen werden
  • Niemand kann belegen, was vor drei Jahren galt
  • Eine weitere Sprache heißt ein weiteres Projekt

Daten liegen in unserem PIM

  • Die Angaben stehen vollständig und strukturiert bereit
  • Eine Quelle beantwortet alle Zielgruppen
  • Eine Korrektur genügt
  • Jeder veröffentlichte Stand bleibt nachweisbar
  • Sprachen kommen aus derselben Pflege mit

02 Wer sieht was

Ein Code, drei Antworten.

Der Produktpass ist kein Datenblatt, das alle gleich zu sehen bekommen. Die Verordnung sieht abgestufte Zugriffsrechte vor: offen zugängliche Angaben für Endkunden, erweiterte für Wirtschaftsakteure wie Recyclingbetriebe, vollständige für Behörden. Welches Feld in welche Stufe fällt, legen Sie an genau einer Stelle fest: am Feld selbst, in unserem PIM.

Welche Angabe des Produktpasses an welche Zielgruppe ausgeliefert wird
Angabe Ihre Kundschaft Recycling Behörde
Produkt und Marke freigegeben freigegeben freigegeben
Gebrauch und Pflege freigegeben nicht freigegeben freigegeben
Reparatur und Ersatzteile freigegeben freigegeben freigegeben
Herkunft des Materials freigegeben nicht freigegeben freigegeben
Materialanteile im Detail nicht freigegeben freigegeben freigegeben
Trennbarkeit der Bestandteile nicht freigegeben freigegeben freigegeben
Gewicht der Bestandteile nicht freigegeben freigegeben freigegeben
CO₂-Fußabdruck nicht freigegeben nicht freigegeben freigegeben
Prüfberichte und Nachweise nicht freigegeben nicht freigegeben freigegeben

Wie der Zugriff abläuft

Ihre Kundschaft scannt den Code und bekommt sofort eine Seite, ohne Konto und ohne App. Recyclingbetriebe und Behörden greifen von System zu System zu und weisen sich dabei aus.

Die Freigabe ist eine Erlaubnisliste

Ohne ausdrückliche Freigabe wird ein Feld an niemanden ausgeliefert. Wird ein Haken vergessen, fehlt die Angabe in der Auskunft. Nach außen gelangt dadurch nichts, was nicht nach außen gehört. Das ist die wichtigste Eigenschaft des Verfahrens.

03 Der Ablauf

Drei Handgriffe, und alle drei in unserem PIM.

  1. Pflegen wie bisher

    Ihre Artikeldaten bleiben, wo sie sind. Kein zweites Portal, keine Exportliste, keine Pflege an zwei Stellen. Was im PIM steht, steht im Pass.

  2. Freigabe setzen

    An jedem Feld ein Haken dafür, wer es sehen darf. Einmal eingerichtet gilt er für alle Artikel und alle Sprachen.

  3. Code aufs Etikett

    Eine Kennung, die ein Produktleben lang gültig bleibt. Sie hängt nicht an der Artikelnummer und nicht an der EAN, die sich beim Umzeichnen ändern können.

Was dabei technisch entsteht

Die Auskunft geht als JSON heraus, so wie es EN 18216 vorschreibt. Die Kennung selbst ist eine kurze Adresse auf einer eigenen Domain nach EN IEC 61406-1. Sie enthält weder Artikelnummer noch EAN, damit sie beim Umzeichnen nicht veraltet. Empfängersysteme in ganz Europa können damit ohne Rückfrage arbeiten.

Eintrag im EU-Register

Die Kommission betreibt ein zentrales Register, in dem mindestens die eindeutigen Kennungen passpflichtiger Produkte hinterlegt werden. Verantwortlich ist, wer das Produkt in Verkehr bringt. Weil die Kennungen im PIM entstehen, ist der Eintrag ein Abgleich und keine zweite Erfassung.

Keine der drei Auskünfte wird eigens gepflegt. Alle entstehen aus derselben Quelle und ändern sich gemeinsam, sobald sich die Quelle ändert.

04 Änderungen

Was passiert mit bereits verkaufter Ware?

Ein Produktpass muss belegen, wie ein Stück beim Kauf beschaffen war, nicht wie der Artikel heute aussieht. Deshalb wird ein einmal veröffentlichter Stand nie überschrieben. Das ist der Punkt, an dem sich ein tragfähiger Produktpass von einer bloßen Datenausgabe unterscheidet.

Ablauf bei einer Änderung an der Ware Ablaufdiagramm: Wird ab der nächsten Charge anders produziert, entsteht ein neuer Datenstand. Neu produzierte Stücke bekommen ihn, bereits verkaufte bleiben bei ihrem Stand. Änderung an der Ware ab der nächsten Charge Neuer Datenstand gilt ab jetzt Neu produzierte Stücke bekommen den neuen Stand. Bereits verkaufte Stücke bleiben bei ihrem Stand. Der alte Stand bleibt erhalten. Fragt jemand in fünf Jahren, welche Angabe beim Verkauf galt, lässt sich das beantworten.

Die Ware ändert sich

Wird ab der nächsten Charge ein anderes Material verarbeitet, ein Bauteil ersetzt oder die Rezeptur geändert, entsteht ein neuer Datenstand. Er gilt für alles, was ab jetzt produziert wird. Was bereits im Handel liegt, bleibt beim alten Stand, denn das verkaufte Stück hat sich nicht verändert. Ein Pass, der das anders handhabt, behauptet über gekaufte Ware etwas Falsches.

Was daraus im Alltag folgt

Jeder Stand mit seinem Datum
Was einmal veröffentlicht wurde, bleibt mit seinem Datum erhalten. Auch Jahre später lässt sich zeigen, welcher Stand für ein bestimmtes Stück galt.
Auskunftsfähig auch in zehn Jahren
Ein Pass muss belegen, wie das Produkt beim Verkauf beschaffen war, nicht wie der Artikel heute aussieht. Beide Fragen bleiben getrennt beantwortbar.
Sprachen ohne Nachbau
Jede im PIM gepflegte Sprache ist sofort abrufbar. Vermischt wird dabei nichts: Unter französischer Flagge steht Französisches oder gar nichts, nie versehentlich ein deutscher Satz.
Nachweis statt Vertrauen
Zu jedem ausgelieferten Stand wird ein Prüfwert festgehalten. Verändert sich später etwas, das sich nicht hätte ändern dürfen, fällt es auf, statt jahrelang unbemerkt zu bleiben.

05 Normenlage

Gebaut nach den europäischen Normen.

Seit Mai 2026 beschreibt eine Normenreihe von CEN und CENELEC, wie ein Produktpass technisch auszusehen hat. Acht Normen gehören dazu, sechs sind veröffentlicht. Wir haben sie gelesen und uns daran gehalten, auch dort, wo es unbequemer war als die naheliegende Lösung.

Die acht europäischen Normen zum Digitalen Produktpass und ihr Stand
Norm Was sie regelt Stand
EN 18216 Die Protokolle, über die Daten ausgetauscht werden veröffentlicht
EN 18219 Kennungen, die eindeutig und dauerhaft sind. Die Norm stellt neun Schemata zur Wahl, mit und ohne GS1 veröffentlicht
EN 18220 Der Datenträger am Produkt oder an seiner Verpackung: QR-Code, Data Matrix, NFC oder RFID veröffentlicht
EN 18221 Speicherung und Aufbewahrung über die Produktlebensdauer veröffentlicht
EN 18222 Die Schnittstellen: welche Abrufe es gibt, wie sie antworten und wie sich ein Pass finden lässt veröffentlicht
EN 18223 Das Datenmodell samt Begriffsverzeichnis, damit Empfänger die Felder gleich verstehen veröffentlicht
prEN 18239 Zugriffsrechte, Informationssicherheit und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen erwartet September 2026
prEN 18246 Echtheit, Verlässlichkeit und Unversehrtheit der übertragenen Daten erwartet September 2026

Im Amtsblatt gelistet

Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 vom 14. Juli 2026 hat die Kommission die sechs fertigen Normen als harmonisierte Normen gelistet. Wer nach ihnen baut, kann sich auf die Konformitätsvermutung gegenüber der ESPR berufen. Entstanden sind sie unter dem Normungsauftrag M/604 zur Verordnung (EU) 2024/1781.

Worauf wir gerade warten

Die beiden ausstehenden Normen betreffen Zugriffsrechte und Datenechtheit. Zugriffsrechte betreffen genau den Bereich aus Kapitel 02, die Datenechtheit kommt hinzu. Für beide wird die Veröffentlichung im September 2026 erwartet. Der Entwurf zur Datenechtheit liegt vor und ist ausgewertet. Der Entwurf zu den Zugriffsrechten liegt noch nicht vor; sobald er erscheint, wird das Rollenmodell nachgezogen.

06 Offene Punkte

Was heute noch niemand liefern kann.

Welche Felder ein Pass am Ende genau enthalten muss, legt die EU für jede Produktgruppe einzeln fest, im jeweiligen Rechtsakt. Für Batterien liegt die Liste vor. Für Eisen und Stahl, Textilien, Möbel, Aluminium und Elektronik wird sie in den kommenden Jahren erwartet. Wer heute eine fertige, endgültige Feldliste für seine Gruppe anbietet, bietet eine Vermutung an.

Auch das EU-Register ist erst im Aufbau. Es kennt bislang nur die Produktgruppe Batterien, die Schnittstelle für die Massenregistrierung wird für Ende 2026 erwartet, und die Liste der anerkannten Sicherungsdienstleister steht noch aus. Eintragen lässt sich also erst, wenn die eigene Produktgruppe aufgenommen ist.

Alles andere lässt sich jetzt schon festlegen: die Struktur, die Schnittstelle, die Kennung und die Aufbewahrung. Wie sich Recyclingbetriebe und Behörden künftig ausweisen, regelt die letzte ausstehende Norm. Kommt der Rechtsakt, sind das zusätzliche Felder in einer bestehenden Pflege und kein neues Projekt.

Deshalb lohnt sich die Vorarbeit im PIM bereits heute. Sie wird in jedem Fall gebraucht.

07 Häufige Fragen

Der Produktpass: die wichtigsten Antworten.

Stand: August 2026. Alle Termine nach dem Batteriepass sind erwartete, keine beschlossenen Daten. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Wenn Ihre Daten gepflegt sind,
ist der größte Teil schon getan.

Wir zeigen Ihnen gern an einem Ihrer eigenen Artikel, wie die drei Auskünfte aussehen. Mit Ihren Daten und ohne Vorbereitung Ihrerseits.