Digitaler Produktpass ESPR (EU) 2024/1781 Stand August 2026

Digitaler Produktpass,
direkt aus dem PIM.

Ein digitaler Produktpass ist keine zweite Datenbank und kein weiteres Pflegeportal. Er ist eine andere Sicht auf Daten, die Sie ohnehin führen. Wer seine Artikeldaten an einer Stelle sauber pflegt, hat den größten Teil der Arbeit bereits hinter sich.

Was verlangt wird, und ab wann

Die EU-Ökodesign-Verordnung macht den Digitalen Produktpass schrittweise zur Pflicht. Zu jedem betroffenen Produkt muss ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz abrufbar sein, den ein Datenträger am Produkt erreichbar macht: ein QR-Code, ein Data-Matrix-Code oder ein RFID-Tag. Welcher es wird, legt der Rechtsakt der jeweiligen Produktgruppe fest.

Verbindlich ist bislang ein einziges Datum: der Batteriepass am 18. Februar 2027. Alle weiteren Produktgruppen folgen einzeln, darunter Eisen und Stahl, Textilien, Möbel, Aluminium und Elektronik. Für jede gilt ein eigener Rechtsakt und danach eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten.

Juli 2024 ESPR tritt in Kraft
Mai 2026 Sechs europäische Normen erscheinen
Juli 2026 EU-Register eingerichtet, Normen im Amtsblatt gelistet
Februar 2027 Batteriepass wird Pflicht, als erste Produktgruppe überhaupt
ab 2028 Eisen und Stahl erwartet
2028 bis 2029 Textilien und Bekleidung erwartet
2029 bis 2030 Möbel und Aluminium erwartet, danach Elektronik ab 2030

01 Ausgangslage

Nicht der Pass ist das Projekt, sondern die verstreuten Daten.

Aufwendig wird der Produktpass selten wegen des Passes. Aufwendig wird es, wenn die Angaben verstreut liegen: die Materialzusammensetzung in einer Excel-Liste, der Gebrauchshinweis in der Etikettenvorlage, der Prüfbericht im Mailpostfach. Dann muss der Pass für jede Zielgruppe einzeln zusammengesucht werden, und bei jeder Änderung von vorn.

4 %

So viele Unternehmen hatten nach einer Erhebung des Instituts der deutschen Wirtschaft bereits Maßnahmen für den Digitalen Produktpass ergriffen. Nicht, weil die Anforderung unbekannt wäre. Sondern weil die Vorarbeit an den Daten hängt, nicht am Pass.

Daten liegen verstreut

  • Angaben stehen in Listen, Vorlagen und Köpfen
  • Jede Zielgruppe braucht eine eigene Auswertung
  • Eine Korrektur muss überall nachgezogen werden
  • Niemand kann belegen, was vor drei Jahren galt
  • Eine weitere Sprache heißt ein weiteres Projekt

Daten liegen im PIM

  • Die Angaben stehen vollständig und strukturiert bereit
  • Eine Quelle beantwortet alle Zielgruppen
  • Eine Korrektur genügt
  • Jeder veröffentlichte Stand bleibt nachweisbar
  • Sprachen kommen aus derselben Pflege mit

02 Wer sieht was

Ein Code, drei Antworten.

Der Produktpass ist kein Datenblatt, das alle gleich zu sehen bekommen. Die Verordnung sieht abgestufte Zugriffsrechte vor: offen zugängliche Angaben für Endkunden, erweiterte für Wirtschaftsakteure wie Recyclingbetriebe, vollständige für Behörden. Welches Feld in welche Stufe fällt, legen Sie an genau einer Stelle fest: am Feld selbst, im PIM.

Welche Angabe des Produktpasses an welche Zielgruppe ausgeliefert wird
Angabe Ihre Kundschaft Recycling Behörde
Produkt und Marke freigegeben freigegeben freigegeben
Gebrauch und Pflege freigegeben nicht freigegeben freigegeben
Reparatur und Ersatzteile freigegeben freigegeben freigegeben
Herkunft des Materials freigegeben nicht freigegeben freigegeben
Materialanteile im Detail nicht freigegeben freigegeben freigegeben
Trennbarkeit der Bestandteile nicht freigegeben freigegeben freigegeben
Gewicht der Bestandteile nicht freigegeben freigegeben freigegeben
CO₂-Fußabdruck nicht freigegeben nicht freigegeben freigegeben
Prüfberichte und Nachweise nicht freigegeben nicht freigegeben freigegeben

Wie der Zugriff abläuft

Ihre Kundschaft scannt den Code und bekommt sofort eine Seite, ohne Konto und ohne App. Recyclingbetriebe und Behörden greifen von System zu System zu und weisen sich dabei aus.

Die Freigabe ist eine Erlaubnisliste

Ohne ausdrückliche Freigabe wird ein Feld an niemanden ausgeliefert. Wird ein Haken vergessen, fehlt die Angabe in der Auskunft. Nach außen gelangt dadurch nichts, was nicht nach außen gehört. Das ist die wichtigste Eigenschaft des Verfahrens.

03 Der Ablauf

Drei Handgriffe, und alle drei im PIM.

  1. Pflegen wie bisher

    Ihre Artikeldaten bleiben, wo sie sind. Kein zweites Portal, keine Exportliste, keine Pflege an zwei Stellen. Was im PIM steht, steht im Pass.

  2. Freigabe setzen

    An jedem Feld ein Haken dafür, wer es sehen darf. Einmal eingerichtet gilt er für alle Artikel und alle Sprachen.

  3. Code aufs Etikett

    Eine Kennung, die ein Produktleben lang gültig bleibt. Sie hängt nicht an der Artikelnummer und nicht an der EAN, die sich beim Umzeichnen ändern können.

Was dabei technisch entsteht

Die Auskunft geht in einem offenen, maschinenlesbaren Format heraus, die Kennung folgt dem GS1-Digital-Link-Prinzip auf Basis der Nummern, die Sie ohnehin führen. Empfängersysteme in ganz Europa können damit ohne Rückfrage arbeiten.

Eintrag im EU-Register

Die Kommission betreibt ein zentrales Register, in dem mindestens die eindeutigen Kennungen passpflichtiger Produkte hinterlegt werden. Verantwortlich ist, wer das Produkt in Verkehr bringt. Weil die Kennungen im PIM entstehen, ist der Eintrag ein Abgleich und keine zweite Erfassung.

Keine der drei Auskünfte wird eigens gepflegt. Alle entstehen aus derselben Quelle und ändern sich gemeinsam, sobald sich die Quelle ändert.

04 Änderungen

Was passiert mit bereits verkaufter Ware?

Zwei Fälle sehen von außen ähnlich aus und müssen unterschiedlich behandelt werden. Diese Unterscheidung ist der Punkt, an dem sich ein tragfähiger Produktpass von einer bloßen Datenausgabe unterscheidet.

Ablauf bei einer Änderung am Artikel Ändert sich etwas am Artikel, wird unterschieden, ob es dieselbe Ware ist. Ist es andere Ware, entsteht ein neuer Datenstand für neu produzierte Stücke, während bereits verkaufte unverändert bleiben. War die Angabe nur ungenau, wird der bestehende Datenstand korrigiert und alle Stücke zeigen den korrigierten Wert. Änderung am Artikel ein Wert wird angefasst Ist es dieselbe Ware? nein andere Ware ja nur ungenauer Wert Neuer Datenstand gilt ab jetzt Korrektur am Stand derselbe Stand, genauer Neu produzierte Stücke bekommen den neuen Stand. Bereits verkaufte bleiben unverändert. Alle Stücke dieses Stands zeigen ab sofort den korrigierten Wert. In beiden Fällen bleibt der alte Stand erhalten. Fragt jemand in fünf Jahren, welche Angabe beim Verkauf galt, lässt sich das beantworten.

Die Ware ändert sich

Wird ab der nächsten Charge ein anderes Material verarbeitet, ein Bauteil ersetzt oder die Rezeptur geändert, entsteht ein neuer Datenstand. Er gilt für alles, was ab jetzt produziert wird. Was bereits im Handel liegt, bleibt beim alten Stand, denn das verkaufte Stück hat sich nicht verändert. Ein Pass, der das anders handhabt, behauptet über gekaufte Ware etwas Falsches.

Eine Angabe wird korrigiert

Wird der CO₂-Wert neu berechnet, beschreibt der neue Wert dieselbe Ware genauer. Diese Korrektur betrifft auch die bereits verkauften Stücke. Sie wirkt auf alle Pässe des Stands, ohne dass jemand eine Liste abarbeitet oder etwas übersieht.

Was daraus im Alltag folgt

Eine Korrektur genügt
Wird ein Wert nachträglich besser berechnet, tragen Sie ihn einmal ein. Jedes bereits verkaufte Stück zeigt ihn ab dem nächsten Abruf, ohne Sammelaktion und ohne Liste.
Auskunftsfähig auch in zehn Jahren
Ein Pass muss belegen, wie das Produkt beim Verkauf beschaffen war, nicht wie der Artikel heute aussieht. Beide Fragen bleiben getrennt beantwortbar.
Sprachen ohne Nachbau
Jede im PIM gepflegte Sprache ist sofort abrufbar. Vermischt wird dabei nichts: Unter französischer Flagge steht Französisches oder gar nichts, nie versehentlich ein deutscher Satz.
Nachweis statt Vertrauen
Zu jedem ausgelieferten Stand wird ein Prüfwert festgehalten. Verändert sich später etwas, das sich nicht hätte ändern dürfen, fällt es auf, statt jahrelang unbemerkt zu bleiben.

05 Normenlage

Gebaut nach den europäischen Normen.

Seit Mai 2026 beschreibt eine Normenreihe von CEN und CENELEC, wie ein Produktpass technisch auszusehen hat. Acht Normen gehören dazu, sechs sind veröffentlicht. Wir haben sie gelesen und uns daran gehalten, auch dort, wo es unbequemer war als die naheliegende Lösung.

Die acht europäischen Normen zum Digitalen Produktpass und ihr Stand
Norm Was sie regelt Stand
EN 18216 Die Protokolle, über die Daten ausgetauscht werden veröffentlicht
EN 18219 Kennungen, die eindeutig und dauerhaft sind, auf Basis der GS1-Nummern, die Sie ohnehin führen veröffentlicht
EN 18220 Der Datenträger am Produkt: QR-Code, Data Matrix, NFC oder RFID veröffentlicht
EN 18221 Speicherung und Aufbewahrung über die Produktlebensdauer veröffentlicht
EN 18222 Die Schnittstellen: welche Abrufe es gibt, wie sie antworten und wie sich ein Pass finden lässt veröffentlicht
EN 18223 Interoperabilität, damit Empfängersysteme die Auskunft ohne Rückfrage verarbeiten veröffentlicht
prEN 18239 Zugriffsrechte, Informationssicherheit und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen erwartet September 2026
prEN 18246 Echtheit, Verlässlichkeit und Unversehrtheit der übertragenen Daten erwartet September 2026

Im Amtsblatt gelistet

Am 15. Juli 2026 hat die Kommission die sechs fertigen Normen als harmonisierte Normen im Amtsblatt gelistet. Wer nach ihnen baut, kann sich auf die Konformitätsvermutung gegenüber der ESPR berufen. Entstanden sind sie unter dem Normungsauftrag M/604 zur Verordnung (EU) 2024/1781.

Worauf wir gerade warten

Die beiden ausstehenden Normen betreffen Zugriffsrechte und Datenechtheit, also genau die Bereiche aus Kapitel 02. Die Schlussabstimmung ist beendet, die Veröffentlichung wird für September 2026 erwartet. Bis dahin bauen wir gegen die Entwurfsfassungen und ziehen nach, falls sich noch etwas ändert.

06 Offene Punkte

Was heute noch niemand liefern kann.

Welche Felder ein Pass am Ende genau enthalten muss, legt die EU für jede Produktgruppe einzeln fest, im jeweiligen Rechtsakt. Für Batterien liegt die Liste vor. Für Eisen und Stahl, Textilien, Möbel, Aluminium und Elektronik wird sie in den kommenden Jahren erwartet. Wer heute eine fertige, endgültige Feldliste für seine Gruppe anbietet, bietet eine Vermutung an.

Alles andere lässt sich jetzt schon festlegen: die Struktur, die Schnittstelle, die Aufbewahrung und die Frage, wer was sehen darf. Kommt der Rechtsakt, sind das zusätzliche Felder in einer bestehenden Pflege und kein neues Projekt.

Deshalb lohnt sich die Vorarbeit im PIM bereits heute. Sie wird in jedem Fall gebraucht.

07 Häufige Fragen

Der Produktpass: die wichtigsten Antworten.

Stand: August 2026. Alle Termine nach dem Batteriepass sind erwartete, keine beschlossenen Daten. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Wenn Ihre Daten gepflegt sind,
ist der Pass eine Frage von Wochen.

Wir zeigen Ihnen gern an einem Ihrer eigenen Artikel, wie die drei Auskünfte aussehen. Mit Ihren Daten und ohne Vorbereitung Ihrerseits.