Ab Februar 2027 dürfen Batterien in der EU nur noch mit einem Digitalen Produktpass verkauft werden. Textilien, Stahl, Möbel und Elektronik folgen. Was hinter der Pflicht steckt, wen sie trifft und warum die Vorbereitung länger dauert, als die Fristen vermuten lassen.

Was ist der Digitale Produktpass?

Der Digitale Produktpass: Was ab 2027 Pflicht wird und wie Sie sich vorbereiten

Der Digitale Produktpass (DPP) ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz, der fest zu einem physischen Produkt gehört. Über einen Datenträger am Produkt, meistens einen QR-Code, lässt er sich abrufen. Er begleitet das Produkt über den gesamten Lebenszyklus: vom Kauf über Nutzung und Reparatur bis zum Recycling.

Der entscheidende Unterschied zu einem Datenblatt: Der Pass ist kein einmaliges PDF, sondern ein lebendes Dokument. Veröffentlichte Stände müssen als Versionen nachvollziehbar bleiben, damit später belegbar ist, welche Angaben wann gültig waren. Inhalte wie Zertifikate müssen aktuell gehalten werden, sonst steht eine veraltete Angabe öffentlich am Produkt.

Genau daran scheitern manuelle Lösungen. Wer den Pass als handgebaute Einzelseite pro Produkt umsetzt, hat keine Historie, keine Datenanbindung und muss bei jeder Änderung von vorn anfangen.

Die Rechtsgrundlage: ESPR

Grundlage ist die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, offiziell Verordnung (EU) 2024/1781, kurz ESPR. Sie ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten und löst die alte Ökodesign-Richtlinie ab, die nur energieverbrauchsrelevante Produkte erfasste.

Wichtig zu verstehen: Die ESPR selbst schreibt noch keinen einzigen Produktpass vor. Sie schafft nur den Rahmen. Die konkreten Anforderungen kommen Produktgruppe für Produktgruppe über sogenannte delegierte Rechtsakte der EU-Kommission. Jeder dieser Rechtsakte legt fest, welche Produkte betroffen sind, welche Datenfelder der Pass enthalten muss und ab wann er Pflicht wird. Nach Verabschiedung bleiben mindestens 18 Monate Übergangsfrist.

Der Geltungsbereich ist absichtlich breit angelegt: Praktisch jedes physische Produkt, das in der EU in Verkehr gebracht wird, kann erfasst werden. Ausgenommen sind im Kern Lebensmittel, Futtermittel und Arzneimittel. Auch Bauteile und Vorprodukte fallen darunter. Wer heute sagt „betrifft uns nicht“, meint in aller Regel „betrifft uns nur noch nicht“.

Der Zeitplan

Der erste ESPR-Arbeitsplan für 2025 bis 2030 wurde am 16. April 2025 verabschiedet. Einige Termine stehen fest:

  • 19. Juli 2026: Das zentrale EU-Register für Produktpässe soll betriebsbereit sein. Am selben Tag greift das Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung und Schuhe, zunächst für Großunternehmen.
  • 18. Februar 2027: Der Batteriepass wird als erster Produktpass überhaupt verpflichtend. Er kommt über die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und betrifft Batterien für Elektrofahrzeuge, leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes sowie Industriebatterien über 2 kWh.
  • 1. August 2030: Die neue Spielzeugsicherheitsverordnung (EU) 2025/2509 gilt, inklusive eigenem Produktpass für Spielzeug.

Für die übrigen Produktgruppen nennt der Arbeitsplan erwartete Termine. Sie sind indikativ, haben sich bereits einmal verschoben und können sich erneut verschieben. Die Pflicht greift jeweils rund 18 Monate nach dem Rechtsakt:

ProduktgruppeRechtsakt erwartetPflicht erwartet ab
Eisen und Stahl20262028
Textilien und Bekleidung2027Ende 2028 bis 2029
Reifen20272029
Möbel20282029 bis 2030
Aluminium20282029 bis 2030
Elektronik2028 bis 2029ab 2030
Matratzen2029ab 2030

Dazu übernimmt der Arbeitsplan 16 energieverbrauchsrelevante Produktgruppen aus dem alten Ökodesign-Rahmen, darunter Geschirrspüler (2026), Kühlgeräte und Elektromotoren (2028) sowie Mobiltelefone und Tablets (2030). Für 2028 ist eine Halbzeitüberprüfung vorgesehen, bei der weitere Gruppen aufgenommen werden können. Vorbereitende Studien laufen unter anderem für Schuhe, Farben und Waschmittel.

Wen die Pflicht trifft

Hersteller und Importeure stehen in der Hauptverantwortung. Sie müssen den Pass erstellen, bereitstellen und aktuell halten. Das gilt ausdrücklich auch für Ware aus Nicht-EU-Ländern: Wer importiert, übernimmt die Pflicht.

Händler dürfen betroffene Produkte nur anbieten, wenn ein gültiger Pass vorliegt und abrufbar ist. Auch Bevollmächtigte und Fulfillment-Dienstleister, die für Hersteller aus Drittländern in der EU auftreten, stehen in der Pflicht.

Und die gesamte Lieferkette ist betroffen, auch ohne eigene Pflicht: Ohne Materialangaben der Vorlieferanten bleibt der Pass unvollständig. Die Anforderung wandert die Kette hinauf. Wer seinen Kunden keine strukturierten Daten liefern kann, fällt als Lieferant aus.

Sanktionen legen die Mitgliedstaaten fest. Praktisch entscheidend ist aber etwas anderes: Ohne gültigen Pass darf das Produkt nicht in den Verkehr. Kein Pass, kein Marktzugang.

Was im Pass steht

Die genauen Felder legt der jeweilige delegierte Rechtsakt fest, sie unterscheiden sich je Produktgruppe. Durchgängig erwartet werden:

  • Produkt- und Herstellerdaten, eindeutige Kennungen wie GTIN
  • Materialzusammensetzung, bei Varianten je Variante
  • Besorgniserregende Stoffe
  • Angaben zu Herstellung und Herkunft
  • Umweltkennzahlen, etwa der CO2-Fußabdruck
  • Haltbarkeit und Reparierbarkeit, teils als Bewertung
  • Pflege-, Reparatur- und Recyclinghinweise, Rezyklatanteile
  • Zertifikate, Prüfberichte und Nachweise
  • Dokumente, Bilder und weitere Medien
  • Versionshistorie der veröffentlichten Stände

Der Zugriff ist gestaffelt: Verbraucher sehen die öffentlichen Angaben, Marktüberwachungsbehörden, Zoll und Recyclingbetriebe erhalten weitergehende Daten.

Die technischen Anforderungen

Der Pass ist im Kern eine Datenmanagement-Aufgabe. Konkret verlangt die ESPR vier Dinge: eine eindeutige Kennung am Produkt (in der Regel ein QR-Code, in der Praxis setzt sich der GS1 Digital Link durch), maschinenlesbare und interoperable Daten über offene Standards (ein PDF erfüllt das nicht), die Registrierung im zentralen EU-Register mit dauerhafter Abrufbarkeit über die gesamte Produktlebensdauer und eine nachvollziehbare Versionshistorie der veröffentlichten Stände.

Wie gut sind Unternehmen vorbereitet?

Ehrlich gesagt: kaum. Nur 4 Prozent der Unternehmen in Deutschland haben Maßnahmen ergriffen, um sich auf den Produktpass vorzubereiten, und nur 18 Prozent stellen ihren Geschäftspartnern Daten in digitaler, standardisierter Form bereit, also die Grundvoraussetzung für jeden Pass (IW Köln, 2025). Vom Deutschen Normungspanel wurden 1.092 Unternehmen und Organisationen befragt, 201 davon haben konkrete Schritte eingeleitet (DIN/DKE, 2026).

Beim Wissensstand sieht es ähnlich aus: 42 Prozent der Industrieunternehmen wissen, was der Produktpass umfasst, rund die Hälfte fühlt sich vorbereitet, ein Viertel kann den eigenen Stand gar nicht einschätzen. Als größte Hürden gelten fehlende Compliance-Ressourcen, komplexe Anforderungen und fehlende Orientierungshilfen (Forterro, Industriebarometer 2025). Etwa die Hälfte von mehr als 1.500 befragten Betrieben verbindet den Produktpass vor allem mit Bürokratie und Kosten (Umweltbundesamt und Bundesnetzagentur, 2025). Gleichzeitig sehen 51 Prozent Compliance als Wettbewerbsvorteil und investieren gezielt in Technik, die regulatorische Anforderungen effizient erfüllt.

Die Pflicht kommt trotzdem. Wer jetzt anfängt, erfüllt sie ohne Hektik und hat gegenüber dem Wettbewerb einen Vorsprung von Jahren.

Warum ein PIM die naheliegende Antwort ist

Fast alles, was der Produktpass verlangt, existiert im Unternehmen bereits. Nur eben verstreut über ERP, Word-Dateien, Fileserver und Übersetzungsdienstleister. Der Aufwand entsteht dabei nicht beim ersten Pass, sondern im zweiten Jahr: Eine handgebaute Seite ist schnell gemacht. Sie aktuell zu halten, über Hunderte Artikel, in mehreren Sprachen, mit ablaufenden Zertifikaten, ist die eigentliche Arbeit. Und Fehler sind öffentlich: Eine falsche Materialangabe steht per Scan für jeden sichtbar am Produkt, auch für Behörden und Wettbewerber.

Ein Product Information Management (PIM) bringt genau das mit, was der Pass braucht: zentrale Datenhaltung, Attributstruktur, Versionierung, Übersetzungen, Medienverwaltung und eine offene API. Der Produktpass entsteht dann nicht als Parallelprojekt, sondern als weiterer Ausgabekanal aus dem Datenbestand, der für Shop, Datenblatt und Handel sowieso gepflegt wird. Wie das konkret aussieht, zeigt unsere Seite zum Digitalen Produktpass: wer welche Angabe zu sehen bekommt, was bei einer Änderung mit bereits verkaufter Ware passiert und nach welchen europäischen Normen wir bauen.

Noch ein Punkt zur Planung: Zwischen Rechtsakt und Pflicht liegen rund 18 Monate. Eine Datenbereinigung über ein gewachsenes Sortiment dauert erfahrungsgemäß länger. Wenn Sie wissen möchten, wo Ihr Sortiment steht, sprechen Sie uns an.

Stand: Juli 2026. Alle Termine ab 2027 sind erwartete, keine garantierten Daten. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.